FAQ

Häufige Fragen zu Zeitarbeit und Personalvermittlung

Antworten auf die wichtigsten Fragen – für Unternehmen und für Bewerber.
Für Unternehmen

Fragen von Unternehmen

Bei der Arbeitnehmerüberlassung sind die Mitarbeiter bei der AIG Personal GmbH angestellt und arbeiten in Ihrem Betrieb. Wir übernehmen Lohnabrechnung, Sozialversicherung und Verwaltung – Sie erhalten flexibel die Fachkräfte, die Sie brauchen.

Die Kosten hängen vor allem von Qualifikation, Einsatzdauer, Arbeitszeiten und Branchenzuschlägen ab. Sie zahlen nur die tatsächlich geleisteten Stunden. Mehr dazu in unserem Ratgeber „Was kostet Zeitarbeit?“ – ein individuelles Angebot erhalten Sie über unsere Personalanfrage.

Wir melden uns schnellstmöglich nach Ihrer Anfrage und stellen Ihnen passende Kandidaten vor, sobald wir sie geprüft haben. Wie schnell das geht, hängt von Qualifikation, Region und Einsatzzeitraum ab.

Ja. Passt ein Mitarbeiter dauerhaft zu Ihrem Team, können Sie ihn übernehmen. Die Bedingungen dafür regeln wir transparent im Überlassungsvertrag.

Nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) gilt grundsätzlich eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten beim selben Kunden. Tarifverträge der Einsatzbranche können davon abweichen.

Pflegekräfte sowie Erzieherinnen und Erzieher setzen wir deutschlandweit ein. Facharbeiter, Produktionskräfte und Lkw-Fahrer im Rhein-Main-Gebiet und im Umkreis von rund 100 Kilometern um Rüsselsheim am Main.

Ja. Wir verfügen über die gesetzlich vorgeschriebene Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesagentur für Arbeit.

Für Bewerber

Fragen von Bewerbern

Sie sind bei der AIG Personal GmbH angestellt – mit regulärem Arbeitsvertrag, Sozialversicherung und Urlaubsanspruch. Ihren Einsatz haben Sie bei einem unserer Kunden.

Nein. Über unsere Kurzbewerbung bewerben Sie sich in zwei Minuten – ohne Anschreiben. Einen Lebenslauf können Sie anhängen, müssen es aber nicht.

Wir zahlen fair und leistungsgerecht. Die genauen Konditionen besprechen wir im persönlichen Gespräch. Nach spätestens neun Monaten im selben Einsatz haben Sie zudem grundsätzlich Anspruch auf das gleiche Entgelt wie vergleichbare Stammbeschäftigte (Equal Pay); bei Branchenzuschlagstarifverträgen kann diese Frist bis zu 15 Monate betragen.

Ja, viele Einsätze bieten die Chance auf eine Übernahme. Wir unterstützen Sie dabei.

Stellen in der Pflege, in Kitas sowie für Facharbeiter, Produktionsmitarbeiter und Lkw-Fahrer. Aktuelle Angebote finden Sie unter Stellenangebote.

Kontakt

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Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir helfen Ihnen gerne weiter.