Ratgeber
Arbeitnehmerüberlassung oder Personalvermittlung?
Sie brauchen Personal – aber welches Modell passt zu Ihnen? Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) und Personalvermittlung verfolgen dasselbe Ziel, funktionieren aber grundlegend unterschiedlich. Dieser Überblick hilft bei der Entscheidung.
Arbeitnehmerüberlassung: flexibel und ohne Arbeitgeberrisiko
Bei der Arbeitnehmerüberlassung ist der Mitarbeiter beim Personaldienstleister angestellt und wird Ihrem Betrieb „überlassen“. Er arbeitet bei Ihnen nach Ihren Weisungen, Arbeitgeber bleibt aber der Dienstleister. Sie zahlen einen Stundensatz für die geleisteten Stunden.
Geeignet für
- Auftragsspitzen und saisonale Schwankungen
- Urlaubs- und Krankheitsvertretungen
- zeitlich begrenzte Projekte
- Unternehmen, die neue Mitarbeiter erst kennenlernen möchten
Personalvermittlung: direkt zur Festanstellung
Bei der Personalvermittlung übernimmt der Dienstleister Suche, Vorauswahl und Vorstellung geeigneter Kandidaten. Den passenden Mitarbeiter stellen Sie anschließend selbst fest ein. In der Regel fällt ein einmaliges Vermittlungshonorar an.
Geeignet für
- dauerhaft zu besetzende Stellen
- schwer zu findende Fachkräfte
- Unternehmen, die keine eigenen Kapazitäten für die Personalsuche haben
Die Unterschiede im Überblick
| Arbeitnehmerüberlassung | Personalvermittlung | |
|---|---|---|
| Arbeitgeber | Personaldienstleister | Ihr Unternehmen |
| Kosten | Stundensatz für geleistete Stunden | einmaliges Honorar |
| Flexibilität | hoch – Einsatz kann beendet oder verlängert werden | gering – reguläres Arbeitsverhältnis |
| Verwaltung | übernimmt der Dienstleister | übernehmen Sie |
| Ausfallrisiko | trägt der Dienstleister | tragen Sie |
| Ideal für | kurz- bis mittelfristigen Bedarf | dauerhaften Bedarf |
Die Kombination: erst überlassen, dann übernehmen
Beide Modelle lassen sich verbinden: Der Mitarbeiter startet über Arbeitnehmerüberlassung bei Ihnen. Passt es, übernehmen Sie ihn später fest. So lernen Sie Arbeitsweise und Teamfit im Alltag kennen, bevor Sie sich langfristig binden.
Rechtliche Eckpunkte der Arbeitnehmerüberlassung
- Der Personaldienstleister braucht eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit. Die AIG Personal GmbH verfügt über diese Erlaubnis.
- Für denselben Kunden gilt grundsätzlich eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten; Tarifverträge der Einsatzbranche können abweichen.
- Spätestens nach neun Monaten im selben Einsatz besteht grundsätzlich Anspruch auf Equal Pay – bei Branchenzuschlagstarifverträgen nach bis zu 15 Monaten.
- Der Vertrag muss ausdrücklich als Arbeitnehmerüberlassung gekennzeichnet sein.
Sie suchen Personal für Pflege oder Kita? Mehr dazu auf unseren Seiten zu Pflegepersonal und Zeitarbeit in der Pflege sowie zu Erzieherinnen und Zeitarbeit in der Pädagogik.
Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.
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