Ratgeber

Arbeitnehmerüberlassung oder Personalvermittlung?

Die beiden Modelle im Vergleich – mit Vor- und Nachteilen, rechtlichen Eckpunkten und einer Entscheidungshilfe.

Sie brauchen Personal – aber welches Modell passt zu Ihnen? Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) und Personalvermittlung verfolgen dasselbe Ziel, funktionieren aber grundlegend unterschiedlich. Dieser Überblick hilft bei der Entscheidung.

Arbeitnehmerüberlassung: flexibel und ohne Arbeitgeberrisiko

Bei der Arbeitnehmerüberlassung ist der Mitarbeiter beim Personaldienstleister angestellt und wird Ihrem Betrieb „überlassen“. Er arbeitet bei Ihnen nach Ihren Weisungen, Arbeitgeber bleibt aber der Dienstleister. Sie zahlen einen Stundensatz für die geleisteten Stunden.

Geeignet für

  • Auftragsspitzen und saisonale Schwankungen
  • Urlaubs- und Krankheitsvertretungen
  • zeitlich begrenzte Projekte
  • Unternehmen, die neue Mitarbeiter erst kennenlernen möchten

Personalvermittlung: direkt zur Festanstellung

Bei der Personalvermittlung übernimmt der Dienstleister Suche, Vorauswahl und Vorstellung geeigneter Kandidaten. Den passenden Mitarbeiter stellen Sie anschließend selbst fest ein. In der Regel fällt ein einmaliges Vermittlungshonorar an.

Geeignet für

  • dauerhaft zu besetzende Stellen
  • schwer zu findende Fachkräfte
  • Unternehmen, die keine eigenen Kapazitäten für die Personalsuche haben

Die Unterschiede im Überblick

ArbeitnehmerüberlassungPersonalvermittlung
ArbeitgeberPersonaldienstleisterIhr Unternehmen
KostenStundensatz für geleistete Stundeneinmaliges Honorar
Flexibilitäthoch – Einsatz kann beendet oder verlängert werdengering – reguläres Arbeitsverhältnis
Verwaltungübernimmt der Dienstleisterübernehmen Sie
Ausfallrisikoträgt der Dienstleistertragen Sie
Ideal fürkurz- bis mittelfristigen Bedarfdauerhaften Bedarf

Die Kombination: erst überlassen, dann übernehmen

Beide Modelle lassen sich verbinden: Der Mitarbeiter startet über Arbeitnehmerüberlassung bei Ihnen. Passt es, übernehmen Sie ihn später fest. So lernen Sie Arbeitsweise und Teamfit im Alltag kennen, bevor Sie sich langfristig binden.

Rechtliche Eckpunkte der Arbeitnehmerüberlassung

  • Der Personaldienstleister braucht eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit. Die AIG Personal GmbH verfügt über diese Erlaubnis.
  • Für denselben Kunden gilt grundsätzlich eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten; Tarifverträge der Einsatzbranche können abweichen.
  • Spätestens nach neun Monaten im selben Einsatz besteht grundsätzlich Anspruch auf Equal Pay – bei Branchenzuschlagstarifverträgen nach bis zu 15 Monaten.
  • Der Vertrag muss ausdrücklich als Arbeitnehmerüberlassung gekennzeichnet sein.
Unsere Empfehlung: Wenn Sie unsicher sind, sprechen Sie mit uns. Wir bieten beide Modelle an und beraten Sie, welches für Ihre Situation sinnvoller ist.

Sie suchen Personal für Pflege oder Kita? Mehr dazu auf unseren Seiten zu Pflegepersonal und Zeitarbeit in der Pflege sowie zu Erzieherinnen und Zeitarbeit in der Pädagogik.

Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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